AK Zensur will Verfassungsbeschwerde gegen das Zugangserschwerungsgesetzt einlegen

Nachdem letzte Woche ja das sogenannte Zugangserschwerungsgetzt (besser bekannt als Kinderpornosperre) vom Bundestag beschlossen wurde, hat der AK Zensur laut gulli:news angekündigt, gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Allerdings wird es wohl das Problem geben, dass man persönlich betroffen sein muß, um gegen das Gesetz eine Beschwerde einreichen zu können. Sprich: Entweder muß da ein perverser Kinderpornogucker ne Beschwerde einlegen oder aber jemand, dessen Seite unrechtmäßig gesperrt wurde.

Ersteres wird wohl eher unwahrscheinlich sein, zumal so jemand eine Unterstützung der Beschwerde nicht verdient hätte.

Und Zweiteres wird auch (noch) nicht gehen, da meines Wissens nach die Infrastruktur noch nicht eingerichtet wurde.

Aber es gibt noch ein dritte Möglichkeit. Soweit ich weiß, können auch im Bundestag vertrene Parteien eine solche Beschwerde einreichen. Wollen wir mal hoffen, dass sich da bei FDP, Grünen oder Linken jemand finden wird, der das anleiert. Vielleicht raufen die drei sich ja auch zusammen und reichen das gemeinsam ein. Aber glauben tu ich das nicht.

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Datum: Dienstag, 23. Juni 2009 15:18
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